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    Als Abrechnungsverfahren der verschiedenen sozialpädagogischen Leistungen
bieten wir eine einheitliche Kostenart an.
   
   

Unsere Fachleistungsstunde wurde für alle Betreuungsmaßnahmen zwischen den Wohlfahrtsverbänden und dem Hamburger Amt für Jugend vereinbart.
Sie beinhaltet sowohl Personal- als auch Sachkosten und wird jährlich neu verhandelt.

   
    Der für die jeweilige Betreuung vereinbarte Fachleistungsstundensatz enthält alle
Kosten zur Durchführung der Betreuung (auch der übergreifenden Tätigkeiten),
sowie der Krankheits- und Urlaubsvertretung.