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Das Aufnahmeverfahren | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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der Regel erhalten wir Anfragen von den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD) der bezirklichen Jugendämter und anderen sozialen Einrichtungen. In Ausnahmefällen kommen Hilfesuchende auch direkt zu uns. |
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| Entscheiden
sich die Hilfesuchenden auf Grundlage ihres Wunsch- und Wahlrechts für
unsere Einrichtung, werden zu Beginn jeder Maßnahme die Inhalte und pädagogischen Ziele definiert und der Betreuungsumfang in Form von Fachleistungsstunden pro Woche festgelegt. Dies erfolgt unter Einbeziehung aller Beteiligten im Rahmen der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII. |
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| Die
Hilfeplanung ist ein kommunikativer und kontinuierlicher Prozess, was bedeutet,
daß sich die gemeinsam festgelegten Ziele im Laufe der Zeit verändern können. |
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| Die
zu betreuende Person wird in ihrer Gesamtheit akzeptiert und auch in ihren
Widersprüchen ernst genommen. |
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