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Das Aufnahmeverfahren
     
   
    In der Regel erhalten wir Anfragen von den Allgemeinen Sozialen Diensten (ASD)
der bezirklichen Jugendämter und anderen sozialen Einrichtungen.
In Ausnahmefällen kommen Hilfesuchende auch direkt zu uns.
   
    Entscheiden sich die Hilfesuchenden auf Grundlage ihres Wunsch- und Wahlrechts für unsere
Einrichtung, werden zu Beginn jeder Maßnahme die Inhalte und pädagogischen Ziele definiert
und der Betreuungsumfang in Form von Fachleistungsstunden pro Woche festgelegt. Dies
erfolgt unter Einbeziehung aller Beteiligten im Rahmen der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII.
   
    Die Hilfeplanung ist ein kommunikativer und kontinuierlicher Prozess, was bedeutet, daß sich
die gemeinsam festgelegten Ziele im Laufe der Zeit verändern können.
   
   
   
    Die zu betreuende Person wird in ihrer Gesamtheit akzeptiert und auch in ihren
Widersprüchen ernst genommen.