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    Als freier Träger der Jugendhilfe verpflichten wir uns entsprechend § 61 Abs. 3 SGB VIII,
einen entsprechenden Schutz der personenbezogenen Daten unserer Adressatlnnen
sicherzustellen.
   
    Wir unterliegen der beruflichen Schweigepflicht nach § 203 StGB.
   
    Für regelmäßige Überprüfungen und Schulungen über die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
ist ein VSE-interner Datenschutzbeauftragter zuständig.