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Rechtliche Grundsätze | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Die
Betreuung durch die VSE-Teams Hamburg erfolgt auf der Grundlage der §§ 27 und 41 SGB VIII in Verbindung mit § 30 (Erziehungsbeistand), § 31 (Sozialpädagogische Familienhilfe) und § 35 SGB VIII (Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung). |
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| Desweiteren
bieten wir Hilfen nach § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für
geistig und seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) an. |
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| Andere
Betreuungssettings kommen auf der Grundlage des SGB XII zustande. Rechtsgrundlage sind hier §§ 53 ff (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen). Die Ausgestaltung entspricht dem Konzept unserer ambulanten/flexiblen Hilfen. |
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| Die
VSE-Teams sind stets bestrebt, die Hilfeangebote immer individuell auf den Einzelfall zugeschnitten zu entwickeln. |
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