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    Die Betreuung durch die VSE-Teams Hamburg erfolgt auf der Grundlage
der §§ 27 und 41 SGB VIII in Verbindung mit § 30 (Erziehungsbeistand), § 31 (Sozialpädagogische Familienhilfe) und § 35 SGB VIII (Intensive sozialpädagogische
Einzelbetreuung).
    Desweiteren bieten wir Hilfen nach § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe für geistig und
seelisch behinderte Kinder und Jugendliche) an.
   
    Andere Betreuungssettings kommen auf der Grundlage des SGB XII zustande.
Rechtsgrundlage sind hier §§ 53 ff (Eingliederungshilfe für behinderte Menschen).
Die Ausgestaltung entspricht dem Konzept unserer ambulanten/flexiblen Hilfen.
   
   
   
    Die VSE-Teams sind stets bestrebt, die Hilfeangebote immer individuell auf
den Einzelfall zugeschnitten zu entwickeln.